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PRESSEMITTEILUNG:

21. November 2011
Steuerfahnder-Skandal

Psychiater Dr. Holzmann bestätigt Mobbingempfinden

Der Frankfurter Psychiater, der mit seinen Begutachtungen der gemobbten Steuerfahnder die als Steuerfahnder-Skandal bekannt gewordenen Vorfälle auslöste, bestätigte nach Aussage des Obmannes im Ausschuss, Norbert Schmitt, dass die vier Fahnder sich subjektiv gemobbt fühlten, er aber keine Möglichkeit sah, dagegen vorzugehen und damit den Auslöser für die Erkrankungen in Angriff zu nehmen." "Deshalb steht gerade nach dieser Zeugenbefragung für uns fest: wir brauchen im Landesdienst eine Art Ombudsmann als Mobbing-Beauftragten, um künftig Fälle wie diese erst gar nicht erst entstehen zu lassen", sagte Schmitt am Montag in Wiesbaden.

Als "bemerkenswert" bezeichnete Schmitt, dass Dr. Holzmann erst am Untersuchungstag die zum Teil umfangreichen Befunde und Akten der Betroffenen vorgelegt wurden. "Eine eingehende Vorbereitung war so nicht möglich." Offen blieben aber auch die oft wortgleichen Formulierungen bei den Gutachten über die vier betroffenen Steuerfahnder.

Festzuhalten bleibe auch, dass der Arzt nach eigener Aussage oft nach einem einzigen Gespräch von ein- oder zweistündiger Dauer mit einem Probanden ein schwieriges Krankheitsbild nicht diagnostizieren könne, er aber im Falle der Steuerfahnder nach nur einer Stunde noch nicht einmal eine Nachuntersuchung empfahl. "Bereits nach einem solch kurzen Gespräch, wie mit allen vier Fahndern geführt, erstellte er fast gleichlautende Gutachten, mit denen dann die berufliche Laufbahn der Betroffenen beendet wurde", sagte Schmitt. Obwohl Dr. Holzmann nach eigener Aussage kaum Vorkenntnisse der Krankengeschichte hatte, habe ihm ein derart kurzer medizinischer Kontakt ausgereicht, um zu vier fast wortgleichen Ergebnissen zu kommen.

Schmitt sieht zudem erhebliche Mängel im Dienstunfähigkeitsverfahren. Die betroffene Behörde muss den Inhalt ärztlicher Gutachten auch bewerten können und vor allem im Vorfeld der Untersuchung Vorschläge zur Begutachtung unterbreiten, ob eine andere, dem Krankheitsbild entsprechende Tätigkeit ausgeübt werden könnte.